[ definitionsrecht versus definitionsmacht ]


„weisst du, weiss ich?
wir werden vielleicht nie verstehn
warum der weg uns steinig ist
den alle andren gehn
so klug und leicht und gut“

(aus: „weisst du“ – peryton 2002)
 

– I –
meine biographie ist geprägt von frühkindlichen ge-
walterfahrungen unterschiedlichster art. sie wirken
auf mein leben bis heute ein – auf meine art zu füh-
len, zu denken, zu beobachten. sie begründen meine
heimatlosigkeit, meine persönliche und politische vor-
sicht, meine stets schwierigen persönlichen bindung-
en, meine zahlreichen körperlichen und seelischen
beeinträchtigungen. sie waren massgebend bei al-
len beruflichen entscheidungen wider den kommer-
ziellen erfolg. so bin ich ein erwachsenes opfer, über-
lebend, allzeit auf der hut

trotz dieser erfahrungen weiss ich heute: das opfer
darf anklagen aber nicht richten. das (be–) urteilen
steht nur den nicht–betroffenen zu – also jenen, die
mitfühlen, aber nicht mitleiden; das urteilen und rich-
ten liegt bei den nicht–befangenen
 

– II –
aus kieler linken kreisen heraus wurde die gemein-
same stellungnahme von albino und mir sowie die
spätere positionierung der „kieler initiative für tier-
befreiung“ (kit) zur forderung nach ausschluss der
hamburger „tierrechts aktion nord“ (tan) von den
letzten endes abgesagten „tierbefreiungstagen mai
2010“ zum anlass genommen, uns sämtlich als
„täterschützer“ zu diskriminieren

„Die Zeit von Ringelpietz mit Anfassen ist vorbei (…)
Fuck MC Albino & Peryton!“
riet ein u.a. im libertären
kieler projekt „li(e)ber anders“ ausliegendes flugblatt

nicht das flugblatt an sich, das ich inhaltlich eher
unbedeutend finde, sondern die tatsache, dass in
linken kreisen zu sexualisierter gewalt aufgerufen
werden darf – absurderweise in direkter verbindung
zu einer auseinandersetzung, die angeblich sexismus
und vergewaltigung zum zentralen thema machte (1)
– ohne einen einzigen widerspruch aus eben diesen
kreisen politischer moralwächterInnen. alles sexist-
Innen, oder was? alles täterschützerInnen? oder
sind sie nur unsensibel im umgang miteinander, min-
destens aber im gebrauch ihrer sprache?

der aufruf „fuck peryton“ hat mich mehr verletzt als
die nicht wenigen mir persönlich dargebrachten
versteckten oder offenen gewaltandrohungen, die
ich als reflexhafte, emotionale abwehrreaktionen
jener verstehe, die sich von unserer stellungnahme
angegriffen fühlten
 

– III –
nach wie vor bin ich der meinung, dass eine zwölf
jahre zurückliegende sexuelle grenzüberschreitung
in hamburg und die rolle der tan in der seit 10 jah-
ren darüber geführten debatte bis heute instrumen-
talisiert wird. diese instrumentalisierung erfolgt/er-
folgte damals wie heute weder im interesse der be-
troffenen frau, noch im interesse einer konstrukti-
ven auseinandersetzung über prävention sexueller
gewalt und den umgang mit gewalttätigen bzw.
gewalttätig gewordenen personen
 

– IV –
jeder einzelne gewalttätige übergriff ist ein indivi-
dueller akt. nein, es gibt – möglicherweise mit aus-
nahme von gewalt im rahmen von kriegshandlungen –
keine rechtfertigung für pauschale (vor–) urteile. vor
einer urteilsfindung sind alle umstände zu betrachten
und angemessen zu wichten; dabei sind alle seiten
anzuhören, sowohl die des „opfers“ wie jene des
„täters“. auch die parteinahme für ein opfer darf
nicht selbstverständlich – quasi automatisch – in ein
aburteilen von tätern und täterinnen führen, ohne
deren seite gehört und gewogen zu haben

dies stellt in keiner weise in frage, dass eine verge-
waltigung stattgefunden hat, wenn das opfer dies
tatsächlich als eine vergewaltigung empfunden hat
(„definitionsrecht“)

eine vergewaltigung ist nicht erst vollzogen, wenn
es zu einem sexuellen akt gekommen ist. dabei gibt
es durchaus qualitative unterschiede zwischen sexu-
ellen grenzüberschreitungen und vergewaltigungen
– die übergänge sind fliessend. für die betroffene
person, das opfer, ist eine strafrechtliche bewer-
tung allenfalls im sinne eines verständlichen bestra-
fungswunsches relevant oder auch aus dem gefühl
heraus beistand, öffentliche solidarität und die wie-
derherstellung der sozialen integrität zu erfahren;
allein die bestrafung der tat wird jedoch keine emo-
tionale heilung herbeiführen

opfer wie täter/täterin haben eine biographie vor
und nach der tat, ein leben, das mit erfahrungen
und entwicklungsmöglichkeiten weitergehen und
lebbar sein soll. opfer wie täter/täterin haben ein
recht auf angemessene anteilnahme, ein recht auf
angemessene hilfestellung. das alleinige abstrafen
von täter/täterin birgt nur kümmerliche hoffnung
auf besserung
 

– V –
deutschland, 2010: das land ist im krieg und seine
bevölkerung leidet seit generationen unter den
unbewältigten folgen vorausgegangener kriege

dieser umstand rechtfertigt jedoch nicht das wei-
terexistieren von kriegsrecht–ähnlichen handlung-
en im privaten und politischen, rechtfertigt nicht
standrechtliche aburteilungen im sinne linksradikal–
feministischer diskussionen über die absolute de-
finitionsmacht betroffener (frauen). gewalt repro-
duziert gewalt; die konstruktion von opferrollen
reproduziert opfer und täter

wollen wir den krieg konservieren, handeln wir da-
nach – also wie gewohnt; wollen wir frieden ent-
wickeln, müssen wir uns auf den steinigen weg
machen, ihn zu finden
 
 

peryton (kiel, im juni 2010)
 


anmerkung:
(1) – nach unserer einschätzung wurde die hamburger
vergewaltigungsdebatte aufgrund politischer (macht–)
interessen benutzt. vgl.: stellungnahme peryton & albino

 

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One Response to “[ definitionsrecht versus definitionsmacht ]”

  1. unbekannter sagt:

    Lieber Peryton,

    eines der zentralen Probleme in dieser Auseinandersetzung ist das erschreckende Niveau, mit dem sogenannte feministische Diskussionen geführt werden und werden sollen.
    Wenn man sich weigert, den „autonomen Feminismus“ inklusive seiner Verabsolutierung der Opferdefinition als einzig hörbarer und akzeptabler, der Vermengung verschiedener Formen sexualisierter Gewalt im Begriff der „Vergewaltigung“, die Gleichschaltung von Opferdefinition und standardisierter Konfliktbewältigung nach Schema F usw. als Grundlage für eine „feministische“ Diskussion anzuerkennen, dann wird bei den „Diskussionsteilnehmern“ nur auf Ablehnung stoßen.
    Diesen ist normalerweise nicht einmal bekannt, dass es Formen des Feminismus gibt, die sich nicht in der eindimensionalen Galaxie des klassischen bürgerlichen Gleichstellungsfeminismus á la von der Leyen und Schwarzer noch seinen neoindividualistischen kulturkonstruktivistischen (und damit ebenfalls bürgerlichen) Pendant in der „autonomen Szene“ bewegen.
    Frauen wie Clara Zetkin, Rosa Luxemburg, Ulrike Meinhof und andere Unbekannte haben einen wesentlich anderen – proletarischen – Feminismus gelehrt, demzufolge nicht der Geschlechterkampf geführt werden muss, sondern der Kampf für die Revolution der Gesellschaft und die Befreiung des Individuums. Er schließt freilich den Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen ein. Die Protagonisten wissen aber auch um die Beschränkung geschlechterspezifisch modernisierter bürgerlicher Gesellschaften ohne sie z.T. genau gekannt zu haben, die heute FeministInnen unterschiedlicher Couleur als Errungenschaften der westlichen Welt, unter anderem als Kriegslegitimation, vor sich her tragen, als ob eine weibliche Kanzlerin das Ende der Geschichte wäre.
    Frei ist das Individuum nur in einer kommunistischen Gesellschaft, Grade von Freiheit gibt es nicht oder nur, indem man sie mit dem Opfer der Freiheit erkauft.
    In diesem Sinne muss ein Feminismus, der seinen Namen, noch verdient, eine reale Differenz zum bürgerlichen Mainstream machen, ob er sich nun im Bundeskanzleramt oder im Kieler, Hamburger Autonomentreff eingenistet hat.
    Ich bin immer wieder froh, wenn ich sehe, dass Menschen bereit sind, für diese Differenz einzutreten.

    Dein Unbekannter

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