„besoffene randalieren“. das ist einer jener erhellenden sätze
der richterin, mit dem sie den heidelberger polizeiübergriff
gegen einen ‚amtsbekannten‘ angetrunkenen zu begründen
versuchte, der um hilfe gebeten hatte, nicht aber um eine
polizeiliche sonderbehandlung. später mühte sie sich, ant-
worten zu geben auf fragen, die an den ersten polizeizeugen
gerichtet waren – um eben diesem zeugen zur leichteren wahr-
heitfindung zu verhelfen, wie sie erklärte. bis mein anwalt sie
aufforderte, das zu unterlassen
wir stoppten diese vorstellung, nachdem die richterin weitere
fragen an den ersten polizeizeugen verbot, mit einem befangen-
heitsantrag. allerdings rechnen wir damit, dass dieser antrag
abgewiesen wird. macht aber nix. früher oder später gewinnen
wir das ding sowieso
ach, der ist vielleicht noch erwähnenswert: der junge staats-
anwalt, der offenmäulig die wortgefechte zwischen richter-
lichem tresen und verteidigerbank verfolgte und am ende
sichtlich mühe hatte, einen anhaltenden lachreiz zu unter-
drücken. sein beitrag zur verhandlung war kaum hörbar, hin-
genuschelt, am ende: “ verzichte ich drauf“. wir, herr staats-
anwalt, übrigens auch