to: b+n@xxx.net
date: thu, 08 dec 2005 18:23:35 +0100
subject: re: jagdrecht in nrw – wer kann uns helfen?
reply to: info@peryton.de
hallo b., hallo n.
ich verstehe sehr wohl eure empörung, nicht aber die
konsequenzen, die ihr persönlich daraus ziehen wollt,
nachdem ihr wortreich ‚luft abgelassen‘ habt
ihr schreibt:
„wir wollen keinen gerichtlich-juristischen streit vom
zaun brechen. da haben wir keine lust zu. aber: wir
wollen erreichen, dass die jäger auch unsere sorgen
und nöte ernst nehmen und uns gefälligst das nächste
mal rechtzeitig informieren, damit wir unsere freigän-
ger-katzen entsprechend ‚einholen‘ können. und wir
wollen, dass unser recht auf privatsphäre geachtet
sowie unser leben nicht in gefahr gebracht wird durch
umherballernde jäger, die sich darum offenbar keinen
kopf machen“
ihr werdet erkennen müssen, dass das staatssystem, in
dem ihr lebt, allgemein wenig freiraum für privatsphäre
lässt und wenn die ’staatsraison‘ es für nötig erachtet
auch gar keine; wenn ihr das geändert sehen wollt, müsst
ihr schon mehr tun, als streit zu vermeiden
zumal es beim von euch kritisierten verhalten der jagen-
den um grundsätzlicheres geht, als um eurer privates
glück bzw. ‚unser leben‘ und/oder nur das leben ‚eurer‘
katzen. jährlich werden in deutschland im zuge ganz nor-
malen jagdlichen treibens etwa 5 millionen tiere umge-
bracht. wie steht es denn damit? unwichtig?
oder soll ich eure anfrage so verstehen, das ihr eigent-
lich etwas ändern wollt, aber das beklagte euch doch
nicht so beleidigt, dass das argument des ‚da haben wir
keine lust zu‘ ausreicht, eure höchstpersönliche ausein-
andersetzung an andere zu deligieren? (‚wir‘ sollen da
‚lust zu‘ haben???) auch dies kann ich mit einem klaren
’nein‘ beantworten: ich gehöre keiner partei an. das ge-
baren einer lobbydemokratie liegt mir fern – das vertreten
rein privater interessen ebenso
ich selbst kann euch daher nicht weiterhelfen. ihr habt
signalisiert, dass euch an einer änderung des grundsätz-
lichen nicht gelegen ist. wohl sieht das europäische recht
das übergreifen deutschen jagdrechts in das eigentums-
recht als unrechtmässig an – um diesen juristischen
missstand zu verändern, müsstet ihr aber auf juristisch-
em wege euren ‚heimatstaat‘ dazu zwingen, das überge-
ordnet geltende europäische recht anzuerkennen. aber
ihr wollt ja keinen streit
wenn die jäger das nächste mal über euer grundstück
laufen, wisst ihr also, dass sie das eigentlich nicht
dürfen – unabhängig davon, nein sogar im widerspruch
dazu, was euch die polizisten fälschlicherweise gesagt
haben (aber das tun die, wie ich euch versichern kann, in
99% der fälle) – zumal ihr sogar ein hausverbot erteilt
habt. (ob das allerdings juristisch durchsetzbar ist …
ernster zu nehmen ist vermutlich die tatsache, dass
gegen euren willen bewaffnete menschen euer grund-
stück betreten haben, womit der landfrieden in schwerer
weise gebrochen sein könnte. das ist juristisch wahr-
scheinlich viel interessanter) … aber selbst im besag-
ten wiederholungsfalle wäre mehr engagement von-
nöten, als jenes der konfliktvermeidung
kurz: demokratie fusst auf dem konstruktiven streit. und
freiheit ist ein sagenumwobenes ideal, das zu leben erst
möglich wird, wenn ich mir meinen eigenen standpunkt …
erstritten habe
ich denke, die wichtigsten fragen wurden euch beantwor-
tet, ich habe diese email aber an andere (tolerantere) mit
dem thema ‚jagd‘ vertraute weitergeleitet – und wünsche
euch alles erreichbare glück auf euren weiteren wegen
georg hemprich (peryton)